4. Lieferbedingungen
4.1. Liefertermine oder Lieferfristen sind in jedem Fall schriftlich zu vereinbaren, andernfalls ist die Vereinbarung eines Liefertermins unwirksam. Vereinbarte Liefertermine, insbesondere Lieferzusagen für bestimmte Wochentage oder eine bestimmte Uhrzeit, halten wir bestmöglich ein. Jede vereinbarte Anlieferungszeit kann bis zu 2 Stunden überschritten werden. Für diese Zeitspanne sind keine Wartezeiten zu reklamieren. Im Gegenzug fallen für Sie keine Kosten an, wenn auf der Baustelle Verzögerungen von bis zu 2 Stunden auftreten. Zum Liefertermin ist ihrerseits geeignetes Personal und geeignete Entlademittel zu stellen.
4.2. Liefertermine sind eingehalten mit Absendung des Liefergegenstandes oder, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist, mit der Anzeige der Versandbereitschaft.
4.3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die recht zeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Wir sind nicht zur Lieferung verpflichtet, wenn der Auftraggeber mit einer anderen Leistung uns gegenüber, insbesondere mit einer Zahlungsverpflichtung aus einer anderen Lieferung, in Verzug ist.
4.4. Sind wir unserer Lieferverpflichtung nicht oder nicht recht zeitig nachgekommen, so hat uns der Auftraggeber durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Erbringung der Leistung zu setzen mit der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen wird. Bei Fixgeschäften muss die Nachfrist angemessen sein.
4.5. Für durch Verschulden unserer Lieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir nicht Einzustehen. Schadensersatz schulden wir im Falle einer von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Lieferverzögerung nicht.
4.6. Teillieferungen sind zulässig. Abrufaufträge können nur im Rahmen der Herstellungsmöglichkeiten und des vorhandenen Frachtraums ausgeführt werden und der Frachtanteil wird für jede Teillieferung separat nachberechnet.
4.7. Bei allen Lieferungen, auch bei solchen frei Empfangsort, gehen alle Gefahren mit der erfolgten Beladung des Transportmittels auf den Auftraggeber über, wobei es gleichgültig ist, wer den Transport besorgt oder durchführt, Entstehen wegen Anfuhrerschwernissen (z. B. durch Witterung oder andere Gründe, bedingten schlechten Straßenzustand, notwendige Umwege) zusätzliche Transportkosten, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Sämtliche Entladekosten und -risiken gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.8. Lieferungen frei Ort werden so nah an der Verwendungsstelle wie möglich und nach dem Ermessen des Frachtführers geliefert Der Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendige Bemannung für die Entladung zur Verfügung zu stellen, sowie eine Empfangskontrolle der gelieferten Ware durchzuführen. Sollte der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sind wir dazu berechtigt die Lieferung am Lieferort durchzuführen, unangesehen dass ein Repräsentant des Auftraggebers anwesend ist. Der Lieferschein, oder der Frachtbrief des Transporteurs ist hiernach der Nachweis der ordnungsgemäßen und fehlerfreien Lieferung. Kosten in Verbindung mit aufgetretener Wartezeit von mehr als 2 Stunden bei Entladung sind vom Auftraggeber zu tragen.
4.9. Ereignisse höherer Gewalt, sowie sonstige Lieferhindernisse und -erschwernisse (z. B. Verkehrsstörung, Fahrzeug-, Energie-, Rohstoffmangel, Feuer, Streik, Aussperrungen und sonstige Betriebsstörungen, hierunter auch die unserer Zulieferer), die von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, berechtigen uns, und zwar auch bei Fixgeschäften, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und in angemessener Anlaufzeit zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4.10. Wird die Lieferung auf Wunsch oder auf Verschulden des Auftraggebers verzögert, so lagert die Ware auf seine Kosten und Gefahren. In diesem Fall steht die Anzeige der Lieferbereitschaft der Lieferung gleich. Evtl. zusätzliche Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
4.11. Das Risiko der Ware wird bei der Lieferung vom Auftraggeber übernommen. |